Solarstrom-Reglement
Dieses
gilt nur für Kunden ausserhalb des Einzugsgebietes der Werke am
Zürichsee (WaZ) oder man ist nicht selbst Kunde bei der WaZ z.B.
Bewohner eines Altersheimes oder einer WG.
- SolarstromkundInnen
entrichten für den abonnierten Solarstrom einen Zuschlag. Dieser
Zuschlag wird zusätzlich zum bisherigen und weiterbestehenden Tarif
für ihren allgemeinen Stromkonsum erhoben. Der Ertrag wird zur
Erweiterung der genossenschaftseigenen Solarstromanlage verwendet.
Die KundInnen wie auch Solarenergie Zürisee leisten damit bewusst
einen Beitrag zur Förderung des Solarstromes.
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Solarstromzuschlag:
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70 Rp./ kWh inkl. MWSt.
(jährliche Anpassung aufgrund der Marktverhältnisse möglich)
Solarstromtranchen:
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beliebige Höhe
(Vielfaches von 10) mindestens 50 kWh.
Solarstrombestellung:
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einmalig oder jährlich
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Abrechnungsperiode:
01.01. bis 31.12.
Rechnungstellung:
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- Die Rechnungsstellung
erfolgt direkt bei der Bestellung für das laufende Jahr.
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- Jeder kann einen
Gutschein über Solarstrom kaufen und
verschenken. Die Rechnung erhält der Käufer direkt von
Solarenergie Küsnacht.
Änderungen:
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Die Höhe des
Solarstrom-Abos kann jährlich unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat per 31. Dezember, für das darauf folgende Jahr,
geändert werden.
Kündigung:-
Beide Seiten können das
Solarstrom-Abonnement jährlich unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat auf den 31. Dezember kündigen.
Allenfalls erneuert sich das Solarstrom-Abonnement stillschweigend
um ein Jahr.
Ein Wegzug und die
Abmeldung aus dem EW-Küsnacht-Versorgungsgebiet gelten als
Kündigung.-
Es erfolgt keine
Rückvergütung.
Solarstromproduktion:
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Der Solarstrom wird mit
genossenschaftseigenen Photovoltaikanlagen erzeugt.
- Bei
einem Versorgungsengpass, behält sich die Solarenergie Küsnacht
vor:
Solarstrom bei anderen
Solarstrombörsen einzukaufen.
Aufnahme neuer
Solarstromkunden einzuschränken.
Kürzungen bei der
abonnierten Solarstrommenge vorzunehmen.
Genossenschafter der
Solarenergie Küsnacht bei der Vergabe zuerst zu berücksichtigt.
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Die Genossenschaft
Solarenergie Küsnacht versichert, dass die gebuchte Solarstrommenge
tatsächlich solar-elektrisch erzeugt wird und für die
SolarstromkundInnen reserviert ist.
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Zuletzt geändert: 06.12.2011,
23:00:18