Solarstrom-Reglement

Dieses gilt nur für Kunden ausserhalb des Einzugsgebietes der Werke am Zürichsee (WaZ) oder man ist nicht selbst Kunde bei der WaZ z.B. Bewohner eines Altersheimes oder einer WG.

SolarstromkundInnen entrichten für den abonnierten Solarstrom einen Zuschlag. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zum bisherigen und weiterbestehenden Tarif für ihren allgemeinen Stromkonsum erhoben. Der Ertrag wird zur Erweiterung der genossenschaftseigenen Solarstromanlage verwendet. Die KundInnen wie auch Solarenergie Zürisee leisten damit bewusst einen Beitrag zur Förderung des Solarstromes.


Bei einem Versorgungsengpass, behält sich die Solarenergie Küsnacht vor:

Die Genossenschaft Solarenergie Küsnacht versichert, dass die gebuchte Solarstrommenge tatsächlich solar-elektrisch erzeugt wird und für die SolarstromkundInnen reserviert ist.
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Zuletzt geändert: 06.12.2011, 23:00:18